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Terminkalender, Angelberechtigung, Beitragsmarke werden Mitte Februar 2012 versendet!
Jahreshauptversammlung am 21.01.2012; Der Sportwart berichtete über die Vereinsveranstaltungen. Bei den 4 Veranstaltungen wurden insgesamt 124,5 kg Fisch gefangen. Jahresbester Angler 2011 war Günter Nilles. Zweitbester Angler war Joachim Schermer, gefolgt von Daniel Schröder. Der Gewässerwart berichtete von den beiden Reinigungsdiensten in 2011. Beim ersten Dienst waren 6 Angler und beim 2. Termin waren 2 Angler beteiligt. Beim Raubfischangeln holte Ralf Pevestorf mit einem Barsch und einem Hecht den 1. Platz.
Wahl des 1. und 2. Vorsitzenden / übriger Vorstand / Kassenprüfer Durch den Wahlleiter wurde die Frage nach Vorschlägen für den Posten des 1. Vorsitzenden gestellt. Aus der Versammlung wurde die Wiederwahl von Ralf Pevestorf vorgeschlagen. Weitere Mitglieder stellten sich nicht zur Wahl. Ralf Pevestorf wurde einstimmig gewählt. Der alte und neue 1. Vorsitzende übernahm die weitere Wahl. Zum 2. Vorsitzenden wurde die Wiederwahl von Klaus Wiech vorgeschlagen. Auch dieser wurde einstimmig gewählt. Danach erfolgte die Wiederwahl des Kassenwartes Reinhard Hoppe, des Sportwartes Christian Blohme, des stellvertretenden Sportwartes Werner Ruß, des Schriftführers Claus Listing und des Gewässerwartes Matthias Blohme, jeweils einstimmig durch die Versammlung. Durch das Ausscheiden von Horst Günther Klockmann als Kassenprüfer muss ein neuer stellvertretender Kassenprüfer gewählt werden. Aus der Versammlung heraus wurde Joachim Schermer vorgeschlagen. Dieser wurde einstimmig gewählt. Somit sind für 2012 Dennis Schulz der 1. Kassenprüfer, Daniel Schröder der 2. Kassenprüfer und Joachim Schermer stellvertretender Kassenprüfer.
Bestellte Fischereiaufseher; Reinhard Hoppe, Ralf Pevestorf, Klaus Wiech, Karsten Holm, Christian Blohme, Matthias Blohme, sind seit Mai 2009 an der Elbe, Laascher See, Gartower See etc. im Einsatz
gilt seitens des Fischereiberechtigten Andreas Graf von Bernstorff - eine Erweiterung der Schonzeit für Hecht und Zander vom 01.01. bis 30.04. eines Jahres sowie ein Schonmaß von 50 cm! Gilt auch für alle anderen die eine Angelerlaubnis für den Großen und Kleinen Gartower See kaufen müssen.
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